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Steuern

Eigennutzung (Steuerrecht)

Kurzdefinition

Selbstbewohnen der eigenen Immobilie — bei Eigennutzung im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Kalenderjahren ist der Verkaufsgewinn steuerfrei, unabhängig von der Haltefrist.

Die Eigennutzungsregelung im Detail

Nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist ein Verkauf steuerfrei, wenn Sie die Immobilie im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Kalenderjahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben. Es zählen Kalenderjahre, nicht volle 12-Monats-Perioden.

Minimalbeispiel

Einzug: 15. Dezember 2023. Verkauf: 20. Januar 2025. Das Finanzamt zählt drei Kalenderjahre: 2023, 2024, 2025 — steuerfrei, obwohl nur ca. 13 Monate selbst bewohnt.

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