Die Eigennutzungsregelung im Detail
Nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist ein Verkauf steuerfrei, wenn Sie die Immobilie im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Kalenderjahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben. Es zählen Kalenderjahre, nicht volle 12-Monats-Perioden.
Minimalbeispiel
Einzug: 15. Dezember 2023. Verkauf: 20. Januar 2025. Das Finanzamt zählt drei Kalenderjahre: 2023, 2024, 2025 — steuerfrei, obwohl nur ca. 13 Monate selbst bewohnt.