Wie funktioniert Erbbaupacht?
Bei der Erbbaupacht (Erbbaurecht nach ErbbauRG) gehört das Grundstück einer anderen Partei — meist Kirchen, Kommunen, Stiftungen — und der Käufer erwirbt nur das Recht, darauf zu bauen und zu wohnen. Für dieses Recht zahlt er jährlich den Erbbauzins.
Das Erbbaurecht ist im Grundbuch eingetragen und kann wie Eigentum belastet, verkauft oder vererbt werden. Nach Ablauf der Laufzeit (meist 99 Jahre) fällt das Gebäude an den Grundstückseigentümer — gegen eine Entschädigung von meist 2/3 des Verkehrswerts.
Wann lohnt sich Erbbaupacht?
Erbbaupacht macht eine Immobilie im Einkauf günstiger, weil das Grundstück nicht bezahlt werden muss. Langfristig kann sie jedoch teurer sein als der direkte Grundstückskauf — besonders wenn der Erbbauzins durch Inflationsklauseln steigt und die Restlaufzeit abnimmt (sinkender Weiterverkaufswert).