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Finanzierung

Erbbauzins

Kurzdefinition

Jährliche Nutzungsgebühr für ein Erbbaugrundstück — typisch 3–5 % des Bodenwerts, oft mit Inflationsklausel, sodass der Zins langfristig real steigen kann.

Wie wird der Erbbauzins berechnet?

Der Erbbauzins berechnet sich als Prozentsatz des Bodenwerts — typisch 3–5 % p.a. Er ist im Erbbaurechtsvertrag festgelegt und enthält häufig eine Anpassungsklausel an den Verbraucherpreisindex (Inflationsklausel).

Beispiel: Auswirkung der Inflation

Bodenwert 2000: 100.000 € | Erbbauzins 4 %: 4.000 €/Jahr
Bodenwert 2025 (Preissteigerung 80 %): 180.000 € | Erbbauzins: 7.200 €/Jahr

Im Rentenalter kann das zur echten Belastung werden.

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