Wie wird der Erbbauzins berechnet?
Der Erbbauzins berechnet sich als Prozentsatz des Bodenwerts — typisch 3–5 % p.a. Er ist im Erbbaurechtsvertrag festgelegt und enthält häufig eine Anpassungsklausel an den Verbraucherpreisindex (Inflationsklausel).
Beispiel: Auswirkung der Inflation
Bodenwert 2000: 100.000 € | Erbbauzins 4 %: 4.000 €/Jahr
Bodenwert 2025 (Preissteigerung 80 %): 180.000 € | Erbbauzins: 7.200 €/Jahr
Im Rentenalter kann das zur echten Belastung werden.