Wie werden Immobilien bewertet?
Für die Erbschaftsteuer werden Immobilien nach dem Bewertungsgesetz (BewG)bewertet, nicht zum Kaufpreis. Das Finanzamt nutzt Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren. Die steuerlichen Werte liegen oft 10–30 % unter dem Verkehrswert — manchmal aber auch darüber.
Steuerklassen und Steuersätze
| Steuerklasse | Personenkreis | Steuersatz |
|---|---|---|
| I | Ehepartner, Kinder, Enkel | 7–30 % |
| II | Geschwister, Nichten, Neffen | 15–43 % |
| III | Alle übrigen Personen | 30–50 % |