Alle Freibeträge auf einen Blick
| Verwandtschaftsverhältnis | Freibetrag |
|---|---|
| Ehepartner / eingetr. Lebenspartner | 500.000 € |
| Kinder (je Kind) | 400.000 € |
| Enkel (je Enkel) | 200.000 € |
| Eltern / Großeltern (Erbfall) | 100.000 € |
| Geschwister, Nichten, Neffen | 20.000 € |
| Sonstige Personen | 20.000 € |
Die Freibeträge gelten für Erwerbe in einem Zeitraum von 10 Jahren. Schenkungen innerhalb dieser Frist werden auf den Freibetrag angerechnet. Strategisch kann man alle 10 Jahre erneut schenken und so den Freibetrag mehrfach nutzen.
Besonderer Versorgungsfreibetrag
Zusätzlich zum allgemeinen Freibetrag gibt es für Ehepartner einen steuerfreien Versorgungsfreibetrag von 256.000 € und für Kinder je nach Alter zwischen 10.300 € und 52.000 €. Dieser gilt nur beim Erbfall, nicht bei Schenkungen.
Familienheim-Privileg
Das selbst bewohnte Familienheim ist für Ehepartner vollständig erbschaftsteuerfrei — unabhängig vom Wert — wenn der Erbe dort 10 Jahre lang wohnen bleibt. Für Kinder gilt dasselbe bis zu einer Wohnfläche von 200 m².