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Recht

Grundbuch

Kurzdefinition

Öffentliches Register beim Amtsgericht, das alle Eigentumsverhältnisse, Belastungen und Rechte an einem Grundstück verbindlich dokumentiert.

Was steht im Grundbuch?

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register beim zuständigen Amtsgericht. Es besteht aus drei Abteilungen:

Abt. I

Eigentümerverhältnisse — wer ist eingetragener Eigentümer?

Abt. II

Lasten und Beschränkungen — Nießbrauch, Wegerechte, Erbbaurechte, Vorkaufsrechte

Abt. III

Grundpfandrechte — Grundschulden, Hypotheken der finanzierenden Bank

Grundbucheinsicht vor dem Kauf

Jeder Käufer sollte vor Unterzeichnung das Grundbuch prüfen — insbesondere Abteilung II (unbekannte Dienstbarkeiten) und Abteilung III (nicht gelöschte Altgrundschulden). Ungelöschte Grundschulden früherer Eigentümer können Probleme bei der eigenen Finanzierung verursachen.

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