Was steht im Grundbuch?
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register beim zuständigen Amtsgericht. Es besteht aus drei Abteilungen:
Eigentümerverhältnisse — wer ist eingetragener Eigentümer?
Lasten und Beschränkungen — Nießbrauch, Wegerechte, Erbbaurechte, Vorkaufsrechte
Grundpfandrechte — Grundschulden, Hypotheken der finanzierenden Bank
Grundbucheinsicht vor dem Kauf
Jeder Käufer sollte vor Unterzeichnung das Grundbuch prüfen — insbesondere Abteilung II (unbekannte Dienstbarkeiten) und Abteilung III (nicht gelöschte Altgrundschulden). Ungelöschte Grundschulden früherer Eigentümer können Probleme bei der eigenen Finanzierung verursachen.