Alle Begriffe
Kaufen

Maklercourtage

Kurzdefinition

Provision für die Vermittlung eines Immobilienkaufs — seit dem Bestellerprinzip (2020) trägt der Auftraggeber die Courtage, bei privaten Kaufimmobilien wird sie hälftig auf Käufer und Verkäufer aufgeteilt.

Bestellerprinzip seit 2020

Seit dem 23. Dezember 2020 gilt bei privaten Kaufimmobilien: Wer den Makler beauftragt (in der Praxis meist der Verkäufer), kann maximal 50 % der Courtage auf den Käufer abwälzen. Die gesetzliche Regelung steht in §§ 656a–656d BGB.

Typische Aufteilung: Käufer und Verkäufer zahlen je 1,785–3,57 % des Kaufpreisesinkl. MwSt. Zusammen also 3,57–7,14 %.

Ist die Maklercourtage verhandelbar?

Grundsätzlich ja — aber nur innerhalb der Halfteilungsregel. Wenn der Käufer 2 % zahlt, kann der Verkäufer nicht auf 3 % reduziert werden. Der Käuferanteil darf niemals höher sein als der Verkäuferanteil.

Verwandte Begriffe

Alle BegriffeZinsBeton.de