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Kaufen

Notarkosten

Kurzdefinition

Pflichtgebühren für die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags und Eintragung ins Grundbuch, bundesweit nach GNotKG geregelt — ca. 1,5–2 % des Kaufpreises.

Warum ist ein Notar Pflicht?

In Deutschland ist die notarielle Beurkundung eines Immobilienkaufvertrags gesetzlich vorgeschrieben (§ 311b BGB). Ohne Notar ist der Kaufvertrag nichtig. Der Notar ist neutraler Rechtspfleger — er vertritt weder Käufer noch Verkäufer.

Wie berechnen sich Notarkosten?

Notargebühren sind bundesweit im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)geregelt — kein Notar darf höhere oder niedrigere Gebühren verlangen. Die Berechnung basiert auf dem Geschäftswert (= Kaufpreis).

Kostenbestandteile beim Kauf

Kaufvertragsbeurkundungca. 0,4–0,6 % des Kaufpreises
Auflassungsvormerkungca. 0,1–0,2 %
Grundschuldbestellungca. 0,2–0,4 %
Grundbuchumschreibungca. 0,2–0,4 %

Insgesamt liegen Notar- und Grundbuchgebühren zusammen bei 1,0–2,0 % des Kaufpreises. Beim Kaufpreis von 400.000 € sind das 4.000–8.000 €.

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