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Steuern

Schenkung (Immobilien)

Kurzdefinition

Unentgeltliche Übertragung einer Immobilie zu Lebzeiten — steuerlich gleichgestellt mit dem Erbe, aber die Freibeträge (z. B. 400.000 € für Kinder) können alle 10 Jahre erneut genutzt werden.

Schenkung als Steuerstrategie

Die Schenkung zu Lebzeiten ist steuerlich dem Erbfall gleichgestellt — es gelten dieselben Freibeträge. Der entscheidende Vorteil: Die 10-Jahres-Frist startet bei jeder Schenkung neu. Wer früh anfängt, kann eine Immobilie über mehrere Schenkungsrunden komplett steuerfrei übertragen.

Beispiel: Immobilie im Wert von 800.000 € an Kind

Schenkung 2015: 400.000 € = steuerfrei (Freibetrag)

Schenkung 2025: 400.000 € = steuerfrei (neuer Freibetrag)

Gesamte Übertragung: 800.000 € — 0 € Steuern

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