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Steuern

Spekulationssteuer

Kurzdefinition

Umgangssprachlich für die Einkommensteuer auf Gewinne aus privatem Immobilienverkauf nach § 23 EStG — fällt an, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als 10 Jahre liegen.

Woher kommt der Begriff?

Der Begriff „Spekulationssteuer" existiert im deutschen Steuerrecht nicht. Er ist umgangssprachlich für die Besteuerung von privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG entstanden. Tatsächlich handelt es sich um ganz normale Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn.

Wann fällt sie an?

Die Steuer fällt an, wenn Sie eine Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf wieder verkaufen und dabei einen Gewinn erzielen. Ausnahmen:

  • Sie haben die Immobilie die letzten drei Kalenderjahre selbst bewohnt
  • Die Haltedauer beträgt mehr als 10 Jahre
  • Der Gewinn liegt unter 600 € (Freigrenze)

Steuersatz

Der Gewinn wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert — also bis zu 45 % zuzüglich Solidaritätszuschlag. Bei einem Gewinn von 100.000 € und einem Steuersatz von 42 % wären das 42.000 € Steuer.

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