Legaldefinition des Verkehrswerts
Der Verkehrswert (Marktwert) ist in § 194 BauGB definiert als der Preis, „der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."
Wer ermittelt den Verkehrswert?
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige oder staatlich anerkannte Gutachterausschüsse (z. B. für Gerichts- oder Steuerverfahren). Für den Hauskauf reicht oft eine qualifizierte Marktwerteinschätzung eines Immobilienmaklers — offiziell ist das aber kein Verkehrswertgutachten.