Welche Kosten sind abzugsfähig?
Der steuerpflichtige Gewinn beim Immobilienverkauf berechnet sich als Verkaufspreis minus Anschaffungskosten minus Werbungskosten. Viele Verkäufer lassen abzugsfähige Kosten unberücksichtigt und zahlen zu viel Steuern.
Nicht abzugsfähig: Laufende Erhaltungskosten während der Haltedauer (Reparaturen, Schönheitsrenovierungen) sowie die Grunderwerbsteuer beim ursprünglichen Kauf — diese ist bereits Teil der Anschaffungskosten.