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Steuern

Werbungskosten (Immobilienverkauf)

Kurzdefinition

Kosten, die beim Verkauf einer Immobilie steuerlich vom Gewinn abgezogen werden dürfen — z. B. Maklercourtage, Notarkosten, Gutachterkosten und Renovierungen.

Welche Kosten sind abzugsfähig?

Der steuerpflichtige Gewinn beim Immobilienverkauf berechnet sich als Verkaufspreis minus Anschaffungskosten minus Werbungskosten. Viele Verkäufer lassen abzugsfähige Kosten unberücksichtigt und zahlen zu viel Steuern.

Maklercourtage (Verkäuferseite)
Notarkosten beim Verkauf
Grundbuchgebühren für die Umschreibung
Gutachterkosten für Wertermittlung
Rechtsanwaltskosten für Vertragsverhandlung
Inserate und Vermarktungskosten
Aktivierungspflichtige Renovierungskosten

Nicht abzugsfähig: Laufende Erhaltungskosten während der Haltedauer (Reparaturen, Schönheitsrenovierungen) sowie die Grunderwerbsteuer beim ursprünglichen Kauf — diese ist bereits Teil der Anschaffungskosten.

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