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Vorfälligkeitsentschädigung-Simulator

Sie wollen aus Ihrem Kredit raus — wegen Hausverkauf, Umschuldung oder Scheidung. Dieser Rechner zeigt die geschätzte Strafzahlung, erklärt wann die Bank gar kein Recht hat und welche Rechtswege Sie haben.

0 € Szenarien erkennbarRechtliche Hinweise§ 489 BGB erklärt

Ihre Eingaben

250.000 €
50.000 €1.000.000 €

Aktueller ausstehender Kreditbetrag (aus letztem Kontoauszug)

60 Monate (5.0 Jahre)
1 Monate (0.1 Jahre)180 Monate (15.0 Jahre)

Wie lange läuft die aktuelle Zinsbindung noch?

1.8 %
0.1 %6.0 %

Aus dem Kreditvertrag — der gebundene Sollzinssatz

3.9 %
0.1 %6.0 %

Aktuell ca. 3,5–4,2 % für 10 Jahre Festzins (Stand 2026)

Vereinfachte Aktiv-Passiv-Methode. Tatsächliche Bankberechnung kann abweichen. Kein Ersatz für rechtliche Beratung — bei hohen Beträgen empfiehlt sich eine Prüfung durch die Verbraucherzentrale oder einen Fachanwalt für Bankrecht.

Keine Entschädigung fällig

0 €

Der aktuelle Marktzins ist höher oder gleich Ihrem Vertragszins. Die Bank hat keinen Zinsschaden — kein rechtlicher Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung. Sie können den Kredit ablösen, ohne Strafe zu zahlen.

Ihr Vertragszins

1.8 %

375 €/Monat

Aktueller Marktzins

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→ VFE = 0 €

Ratgeber

VFE umgehen: Wann Banken kein Recht haben

§ 489, Widerruf, Hausverkauf — in vielen Fällen können Sie sich erfolgreich wehren.

Artikel lesen

Vorfälligkeitsentschädigung: Berechnung, Rechte und Auswege

Die Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) ist die Strafzahlung, die eine Bank verlangen kann, wenn Sie einen Immobilienkredit vor dem Ende der Zinsbindung zurückzahlen. Sie entschädigt die Bank für den entgangenen Zinsgewinn — aber nur dann, wenn die Bank tatsächlich einen Schaden hat.

Das ist der entscheidende Punkt: Wenn der aktuelle Marktzins höher als Ihr Vertragszins ist, hat die Bank keinen Schaden — sie kann das zurückgezahlte Geld zu besseren Konditionen wieder verleihen. In diesem Fall ist die Vorfälligkeitsentschädigung rechtlich null. Das betrifft viele Verträge, die in der Niedrigzinsphase 2019–2021 abgeschlossen wurden.

Zusätzlich gibt es gesetzliche Möglichkeiten, die VFE zu vermeiden oder zu reduzieren — unabhängig vom aktuellen Zinsniveau. Das wichtigste: das 10-Jahres-Recht nach § 489 BGB.

§ 489

Das 10-Jahres-Recht

Nach 10 Jahren Laufzeit kann jeder Festzinskredit ohne Strafe mit 6 Monaten Frist gekündigt werden. Gesetzlich garantiert, nicht ausschließbar.

WRRUF

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung

Verträge 2002–2014 mit formalen Fehlern in der Widerrufsbelehrung: Widerruf möglich, keine VFE. Prüfung durch Verbraucherzentrale empfohlen (50–150 €).

SOND

Sondertilgungsrechte ausschöpfen

Vertragliche Sondertilgungen (5–10 % p.a.) vor Ausstieg maximal nutzen — senkt Restschuld und damit die VFE-Basis erheblich.

GUTACHT

Bankberechnung prüfen lassen

Banken rechnen häufig falsch (zu niedrige Wiederanlagerendite, vergessene Sondertilgungsrechte). Gegengutachten 500–1.500 € — lohnt ab 5.000 € VFE.

10 Jahre

Gesetzliches Sonderkündigungsrecht

§ 489 BGB: Nach 10 Jahren Laufzeit kann jeder Festzinskredit ohne Strafe mit 6 Monaten Frist gekündigt werden. Gilt auch für 20-jährige Zinsbindungen.

2002–2014

Kritischer Zeitraum für Widerruf

Kreditverträge aus diesem Zeitraum enthalten häufig fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Verbraucherzentralen prüfen für 50–150 €.

500–1.500 €

Kosten Gegengutachten

Unabhängige Experten finden regelmäßig Fehler in Bankberechnungen (zu niedrige Wiederanlagerendite, vergessene Sondertilgungen). Bei Beträgen über 5.000 € meist lohnend.

Häufige Fragen zur Vorfälligkeitsentschädigung

In mehreren Fällen: (1) Wenn seit der vollständigen Auszahlung 10 Jahre vergangen sind (§ 489 BGB), können Sie ohne Strafe mit 6 Monaten Frist kündigen. (2) Wenn der aktuelle Marktzins höher als Ihr Kreditzins ist — die Bank hat keinen Zinsschaden. (3) Bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung im Vertrag (häufig 2002–2014). (4) Bei berechtigtem Eigeninteresse am Hausverkauf.

Banken verwenden die Aktiv-Passiv-Methode: Die Zinsdifferenz zwischen Ihrem Vertragszins und dem Zins, den die Bank bei Wiederanlage in Hypothekenpfandbriefen erzielen kann, wird auf Restschuld und Restlaufzeit hochgerechnet. Abzüglich Verwaltungskosten und unter Berücksichtigung von Sondertilgungsrechten. Die Berechnung ist komplex — und häufig fehlerhaft.

Bei VFE-Beträgen über 5.000 € fast immer. Ein unabhängiges Gutachten kostet 500–1.500 €, findet aber regelmäßig Fehler in Bankberechnungen (z.B. zu niedrig angesetzte Wiederanlagerendite, vergessene Sondertilgungsrechte). Verbraucherzentralen bieten auch kostengünstige Prüfungen (50–150 €) an.

Ja. § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB gilt ausdrücklich für Darlehen mit gebundenem Sollzinssatz. Nach 10 Jahren ab vollständiger Auszahlung kann jeder Kreditnehmer mit 6 Monaten Kündigungsfrist ohne Strafe kündigen — unabhängig von der vereinbarten Zinsbindungsdauer. Das Recht kann nicht vertraglich ausgeschlossen werden.

Wenn die Widerrufsbelehrung in Ihrem Kreditvertrag nicht exakt den gesetzlichen Anforderungen entspricht, beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist nie zu laufen. Besonders Verträge aus 2002–2014 sind betroffen. Häufige Fehler: "frühestens" statt konkretem Datum, falsche Formulierungen zur Fristauslösung, unklare Angaben. Eine Verbraucherzentrale oder Bankrecht-Anwalt kann das prüfen.

Nicht vollständig, aber reduzieren. Wenn der Käufer den Kredit übernimmt (Schuldnerübernahme) und die Bank zustimmt, fällt keine VFE an. Alternativ kann bei berechtigtem Interesse am Verkauf (Scheidung, berufsbedingter Umzug) die VFE vor Gericht angreifbar sein. Außerdem: Sondertilgungsrechte vor Verkauf ausschöpfen, um die Restschuld und damit die VFE-Basis zu senken.

Schreiben Sie die Bank schriftlich an und verweisen Sie konkret auf den Rechtsbehelf: § 489-Kündigung (10-Jahres-Recht), Widerruf (fehlerhafte Widerrufsbelehrung) oder Fehler in der Bankberechnung. Dokumentieren Sie alles schriftlich. Bei Widerstand: Verbraucherzentrale, Ombudsmann Banken oder Fachanwalt für Bankrecht.

Das hängt von Restschuld, Restlaufzeit und Zinsdifferenz ab. Bei 250.000 € Restschuld, 5 Jahren Restlaufzeit und 2 % Zinsdifferenz (z.B. 4,5 % Vertragszins vs. 2,5 % Marktzins) wären das ca. 25.000 €. Bei sehr niedrigen Altzinsen (Verträge aus 2019–2021) und hohem aktuellen Marktzins kann die VFE auf null fallen.