Was ist die Vorfälligkeitsentschädigung?
Wenn Sie einen Immobilienkredit vor dem Ende der Zinsbindung zurückzahlen wollen — wegen Verkauf, Scheidung oder Umschuldung —, verlangt die Bank eine Entschädigung für den entgangenen Zinsgewinn (Vorfälligkeitsentschädigung, VFE). Rechtliche Grundlage ist § 502 BGB. Banken fordern Summen zwischen wenigen tausend und über 50.000 Euro.
Fall 1: Das 10-Jahres-Recht nach § 489 BGB
Nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB kann jeder Darlehensnehmer einen Kredit mit gebundenem Sollzinssatz kündigen, wenn seit der vollständigen Auszahlung des Darlehens zehn Jahre vergangen sind. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate. Das Recht ist gesetzlich garantiert und kann nicht vertraglich ausgeschlossen werden. Keine Vorfälligkeitsentschädigung, keine Diskussion.
Wann die 10 Jahre beginnen
Die Frist beginnt mit dem Tag der vollständigen Valutierung — also wenn der gesamte Kreditbetrag ausgezahlt wurde. Bei Baufinanzierungen mit mehreren Auszahlungstranchen beginnt die Frist erst nach der letzten Tranche.
Fall 2: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
Zwischen 2002 und 2014 enthielten viele Immobilienkreditverträge fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Das führte zum sogenannten „ewigen Widerrufsrecht": Wenn die Belehrung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist nie zu laufen. Der BGH hat bestätigt, dass bei falscher Belehrung der Vertrag auch Jahre später noch widerrufbar ist — ohne VFE.
Fall 3: Verkauf der Immobilie
Beim Hausverkauf können Sie den Kredit ablösen. Bei berechtigtem Eigeninteresse am Verkauf (berufsbedingter Umzug, Scheidung) können Gerichte die VFE auf Null reduzieren. Das ist kein Automatismus, aber ein verhandlungsrelevantes Argument.
Fall 4: Sondertilgungsrechte nutzen
Sondertilgungsrechte (typischerweise 5–10 % pro Jahr) können ohne VFE geleistet werden. Maximal-Sondertilgungen über mehrere Jahre reduzieren die Restschuld so stark, dass eine spätere VFE deutlich kleiner ausfällt.
Fall 5: Wenn die Bank falsch rechnet
Banken berechnen VFE nicht immer korrekt. Häufige Fehler: zu niedrige Wiederanlagerenditen, Tilgungsleistungen nicht korrekt berücksichtigt, Sondertilgungsrechte vergessen. Ein unabhängiges Gegengutachten (ca. 500–1.000 Euro) kann sich bei großen Summen rechnen.
Ihre Checkliste
Erster Schritt: Die Verbraucherzentralen bieten günstige Erstberatungen zu Widerrufsmöglichkeiten an (50–150 €) — sinnvoll vor jedem Anwalt.

